E-Leistungsnachweis und vollelektronische Abrechnung für die ambulante Pflege
Was ist die vollelektronische Abrechnung?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht die vollelektronische Abrechnung für Leistungen nach § 36, § 39 und § 45b SGB XI. Es handelt sich dabei um einen komplett digitalen Prozess, beginnend mit der elektronischen Erfassung der erbrachten Leistungen beim Klienten oder der Klientin. Zum Monatsende unterzeichnet die pflegebedürftige Person den elektronischen Leistungsnachweis auf einem mobilen Endgerät. Die Übermittlung der Abrechnungsdaten und des elektronischen Leistungsnachweises an die Pflegekassen erfolgt innerhalb der TI mittels der Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Welche Vorteile bringt die vollelektronische Abrechnung für die Pflege?
Ein ambulanter Pflegedienst mit 70 Klientinnen und Klienten hat seine Abrechnungsprozesse vollständig digitalisiert. Seit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur werden monatliche Leistungsnachweise neben weiteren rechnungsbegründenden Unterlagen gemäß § 105 SGB XI elektronisch über KIM an die Pflegekassen übermittelt.
Vor der vollelektronischen Abrechnung mussten Leistungsnachweise per Post versendet werden. Innerhalb der TI erfolgt die Abrechnung direkt aus der Pflegesoftware heraus – medienbruchfrei, sicher und schnell.

Weiterführende Informationen zur vollelektronischen Abrechnung
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum vollelektronischen Leistungsnachweis in der Pflege, darunter ein von uns erstelltes Factsheet (PDF) mit den wichtigsten grundlegenden Informationen sowie eine Übersicht zur vollelektronischen Abrechnung (externer Link) von Pflegeleistungen. Außerdem erhalten Sie in unserem Praxiseinblick (PDF) praxisnahe Tipps zur Vorbereitung.

