PRESSEMITTEILUNG
München, 26.05.2023
Holetschek kritisiert Bundestags-Beschluss zur Pflegereform – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Bayern hat sein Landespflegegeld bereits 1,9 Millionen Mal ausgezahlt

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den Beschluss des Bundestags zur Pflegereform scharf kritisiert. Holetschek betonte am Freitag in München: „Es ist bitter, dass die Bundesregierung ihre Pläne nicht korrigiert hat. Damit werden pflegende Angehörige enttäuscht. Denn das wichtige Entlastungsbudget für die häusliche Pflege kommt mit 2025 viel zu spät! Außerdem ist es widersprüchlich, dass bei der Gegenfinanzierung beim Entlastungspaket insbesondere die ambulant Versorgten belastet werden sollen. Gerade die häusliche Pflege muss doch eine Stärkung erfahren!“

Der Minister fügte hinzu: „Die pflegenden Angehörigen sind eine tragende Säule der Pflege in Deutschland. Der Bundesregierung sollte es angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels einleuchten, dass Investitionen in die pflegenden Angehörigen das System als Ganzes stärken.“

Holetschek unterstrich: „Außerdem hätte es auch Steuermittel gebraucht, um das Pflegesystem auf ein solides Fundament zu stellen. Die Länder hatten dem Reformbedarf mit ihren Beschlüssen im Bundesrat Nachdruck verliehen. Bayern hat unter anderem einen Bundesratsantrag zur Einführung eines  Steuerzuschusses zur Pflegeversicherung zur Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen eingebracht, dem alle Bundesländer zugestimmt haben.“

Der Minister verwies darauf, dass Bayern mit der Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen auch die Menschen im Blick hat, die Angehörige zu Hause pflegen. Denn damit können sich pflegende Angehörige gelegentlich eine Auszeit gönnen.

Außerdem unterstützt Bayern mit seinem Landespflegegeld mit 1.000 Euro jährlich circa 420.000 pflegebedürftige Menschen im Freistaat. Holetschek erläuterte: “Seit 2018 hat das Landesamt für Pflege das Landespflegegeld rund 1,9 Millionen Mal ausgezahlt. Dies bedeutet insgesamt einen Betrag von rund 1,9 Milliarden Euro. Das ist ein großer Erfolg!“

Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Holetschek betonte: „Wir investieren jährlich circa 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr einen Betrag von 1.000 Euro zusätzlich bekommen. Damit stärken wir ihre Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.”

Weitere Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld gibt es im Internet unter lfp.bayern.de oder unter landespflegegeld.bayern.de.

PRESSEMITTEILUNG
München, 26.05.2023
Holetschek kritisiert Bundestags-Beschluss zur Pflegereform – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Bayern hat sein Landespflegegeld bereits 1,9 Millionen Mal ausgezahlt

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den Beschluss des Bundestags zur Pflegereform scharf kritisiert. Holetschek betonte am Freitag in München: „Es ist bitter, dass die Bundesregierung ihre Pläne nicht korrigiert hat. Damit werden pflegende Angehörige enttäuscht. Denn das wichtige Entlastungsbudget für die häusliche Pflege kommt mit 2025 viel zu spät! Außerdem ist es widersprüchlich, dass bei der Gegenfinanzierung beim Entlastungspaket insbesondere die ambulant Versorgten belastet werden sollen. Gerade die häusliche Pflege muss doch eine Stärkung erfahren!“

Der Minister fügte hinzu: „Die pflegenden Angehörigen sind eine tragende Säule der Pflege in Deutschland. Der Bundesregierung sollte es angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels einleuchten, dass Investitionen in die pflegenden Angehörigen das System als Ganzes stärken.“

Holetschek unterstrich: „Außerdem hätte es auch Steuermittel gebraucht, um das Pflegesystem auf ein solides Fundament zu stellen. Die Länder hatten dem Reformbedarf mit ihren Beschlüssen im Bundesrat Nachdruck verliehen. Bayern hat unter anderem einen Bundesratsantrag zur Einführung eines  Steuerzuschusses zur Pflegeversicherung zur Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen eingebracht, dem alle Bundesländer zugestimmt haben.“

Der Minister verwies darauf, dass Bayern mit der Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen auch die Menschen im Blick hat, die Angehörige zu Hause pflegen. Denn damit können sich pflegende Angehörige gelegentlich eine Auszeit gönnen.

Außerdem unterstützt Bayern mit seinem Landespflegegeld mit 1.000 Euro jährlich circa 420.000 pflegebedürftige Menschen im Freistaat. Holetschek erläuterte: “Seit 2018 hat das Landesamt für Pflege das Landespflegegeld rund 1,9 Millionen Mal ausgezahlt. Dies bedeutet insgesamt einen Betrag von rund 1,9 Milliarden Euro. Das ist ein großer Erfolg!“

Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Holetschek betonte: „Wir investieren jährlich circa 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr einen Betrag von 1.000 Euro zusätzlich bekommen. Damit stärken wir ihre Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.”

Weitere Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld gibt es im Internet unter lfp.bayern.de oder unter landespflegegeld.bayern.de.