Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden. Mehr Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung.
Akzeptieren

Anerkennung Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson in Bayern

Sie haben eine Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson aus dem Ausland und möchten in Bayern arbeiten? Dann müssen wir Ihre Qualifikation überprüfen. Denn die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren liegt ab 01.07.2023 am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP). Für das Verfahren gibt es verschiedene Voraussetzungen. Der Ablauf des Verfahrens folgt einer bestimmten Struktur. Bei dem Verfahren gibt es zwei mögliche Ergebnisse: Entweder wird Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt oder Sie müssen eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren. Das Verfahren ist mit Kosten verbunden. In unseren FAQ beantworten wir Ihre Fragen. Die Dokumente zur Antragstellung und weiterführenden Links zum Verfahren und Beratungsangebote, sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Folgenden. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren:

Pflegefachkräfte können den Antrag auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nicht stellen. Das kann nur der Arbeitgeber. Er muss den Antrag bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) stellen. Nach Beginn des beschleunigten Fachkräfteverfahrens stellt die ZSEF den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beim Bayerischen Landesamt für Pflege.

Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier und auf der Seite der ZSEF.

Anerkennung als Pflegefachhelfer:

Sie haben eine einjährige Ausbildung in der Pflege absolviert und möchten als Pflegefachhelfer/-in in Bayern anerkannt werden? Dann stellen Sie bitte den Antrag bei der Regierung von Oberfranken.

Anerkennung (Fach-)Weiterbildung aus dem Ausland:

Bei Fragen zur Anerkennung einer Fachweiterbildung, die Sie im Ausland absolviert haben, wenden Sie sich an die Bayerische Krankenhausgesellschaft.
Die E-Mail Adresse lautet: per@bkg-online.de

Anerkennung einer Weiterbildung/eines Studiums im Bereich der Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung oder Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung (Gleichstellung der Qualifikation nach AVPfleWoqG §§55,57 oder §58):

Die zuständige Behörde für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG ist die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB). Hier können Sie online einen Antrag für das Anerkennungsverfahren stellen:

https://www.vdpb-weiterbildung.de/fuer-beruflich-pflegende/antrag-auf-die-gleichstellung-einer-qualifikation-zur-weiterbildung/

_

_

Zuständigkeit:

Das Bayerische Landesamt für Pflege ist ab 01.07.2023 in Bayern für die staatliche Anerkennung von ausländischen Pflegefachberufen zuständig. Der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson ist ein reglementierter Beruf. Das bedeutet: eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist unbedingt nötig, um in diesem Beruf zu arbeiten.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 01.07.2023 bei einer bayerischen Bezirksregierung gestellt haben, bearbeitet die Bezirksregierung Ihren Antrag weiter. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren:

Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:

  • Sie wollen in Bayern arbeiten.
  • Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson erworben.
  • Sie können Ihre Ausbildung/Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.
  • Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland den Beruf ohne Einschränkung ausüben.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Alle Informationen dazu finden Sie in unseren Merkblättern, Vordrucken und Dokumenten, die wir laufend aktualisieren.

Bitte beachten Sie:

Damit wir Ihren Antrag ohne Verzögerungen bearbeiten können, ist Ihre Mitarbeit wichtig. Bitte senden Sie alle nötigen Dokumente vollständig an uns. Falls Dokumente fehlen, informieren wir Sie. Bitte antworten Sie uns in diesem Fall und schicken Sie uns die fehlenden Dokumente so bald wie möglich.

Ablauf des Verfahrens:

Sie können Ihren Antrag online oder per Post stellen. Wenn wir Ihren Antrag erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Bestätigung.

Im Folgenden ist der Ablauf des Verfahrens dargestellt (mit freundlicher Genehmigung der IQ Fachstelle):

Verzicht auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung:

Der Verzicht auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung ist nur möglich für Abschlüsse außerhalb EU-Mitgliedstaaten/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz (Drittstaaten). Ein Verzicht kann die Dauer der Bearbeitung reduzieren. Auch entstehen für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von Unterlagen in der Regel etwas niedrigere Kosten, da weniger Dokumente nötig sind als bei einer vertieften Gleichwertigkeitsprüfung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Allgemeine Informationen:

Das Bayerische Landesamt für Pflege prüft Ihren Antrag. Sie erhalten im Anschluss von uns ein Schreiben oder einen Bescheid mit dem Ergebnis. Darin finden Sie auch alle wichtigen Informationen für die nächsten Schritte.

Wenn wir Ihre Berufsqualifikation nicht sofort als „gleichwertig“ berücksichtigten können, können Sie dies ausgleichen. Hierbei können Sie zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung wählen.

Unseren Flyer „Berufsanerkennung in der Pflege – Anpassungsmaßnahmen“ können Sie hier downloaden oder kostenlos auf dem Portal bestellen.

Kosten:

Das Verfahren kostet Geld. Wir berechnen Ihnen eine Gebühr zwischen 40 und 70 Euro.
Zudem kommen Kosten für die Urkunde in Höhe von 40 Euro hinzu.

Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen und eventuell für Beglaubigungen. Wenn Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen müssen, entstehen zusätzliche Kosten für Anpassungslehrgang/Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung und ggf. einen Vorbereitungskurs. Weitere Kosten entstehen, wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme wiederholen müssen.

Informationen zu einer möglichen Kostenübernahme:

Achtung: Sie müssen die Förderung beantragen, BEVOR Sie einen Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen.

Die FAQ/Häufig gestellten Fragen beziehen sich nur auf Anträge, die am Bayerischen Landesamt für Pflege ab 01.07.2023 gestellt werden. Grundlage ist der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson.

Diese Dokumente werden laufend aktualisiert und angepasst.

Hier finden Sie den Online-Antrag
Achtung: Wenn Sie den Antrag online stellen, ist kein ausgefülltes Antragsformular nötig

Informationsmaterial:

Vordrucke:

Merkblätter:

Merkblätter Länder:

Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Dokumente für die Durchführung und Gestaltung von Anpassungsmaßnahmen. Diese Dokumente werden laufend aktualisiert und angepasst.

Anpassungsmaßnahmen allgemein

Anpassungslehrgänge

Kenntnis- und Eignungsprüfungen

Zentrale Regelungen finden Sie im Pflegeberufegesetz (PflBG, insbesondere in den § § 1, 2, 4, 40 – 48 PflBG und der Anlage zu § 41 Abs. 1 Satz 1 PflBG) und in der Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV, insbesondere in den §§ 42 – 49 PflAPrV)

Liebe Besucherin,
Lieber Besucher,

unsere Servicestelle ist für Sie zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr
Telefon: +49 9621/9669-4545
E-Mail: anerkennung-pflege@lfp.bayern.de

Bayerisches Landesamt für Pflege
Anerkennungsverfahren
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg